Die durch die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz erstatteten Beträge (= Festzuschüsse) richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung, die sich an dem jeweiligen Befund orientiert. Wichtig: Die für die Regelversorgung vorgesehene Regelleistung erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine andere als die Regelleistung entschließen!
Bitte beachten Sie: Die dargestellten Beispiele können die individuelle Beratung durch Ihre/n Zahnärztin/Zahnarzt nicht ersetzen. Weiter zu... ...Festzuschüsse und Regelversorgung ...Bonusregelung ...Versorgungen im (Preis-)Vergleich
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