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Nur noch Einzelzähne sind vorhanden
Wenn in einem Kiefer nur noch drei oder weniger Zähne vorhanden sind, besteht die Regelversorgung aus einer herausnehmbaren Teilprothese, die am Restgebiss mittels bis zu drei Doppelkronen (Teleskopkronen) verankert ist. Als Regelversorgung bestehen die Doppelkronen aus einer mundbeständigen Nichtedelmetall-Legierung und sie sind innerhalb der Verblendgrenzen vestibulär mit Komposite verblendet.

 

Nur noch Einzelzähne vorhanden  
 

Alle Zähne fehlen bis auf einen
kleinen Backenzahn und einen Eckzahn

Alle Zähne fehlen bis auf kleinen Backenzahn und Eckzahn

 

Alle Zähne fehlen bis auf die
beiden Eckzähne

Alle Zähne fehlen bis auf beide Eckzähne

 Regelversorgung:
Partielle Modelguss Prothese zum Ersatz der fehlenden Zähne. Die Teilprothese wird mit Doppelkronen (Teleskopkronen) am Restgebiss  verankert. Die Doppelkronen bestehen aus einer mundbeständigen Nichtedelmetall-Legierung. Die Sekundärkronen sind vestibulär mit Komposite verblendet.

 

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